Für den SPD-Staatssekretär für Wissenschaft, Tobias Dünow, ist es also völlig normal, wenn Politiker den Fachbehörden Weisungen geben:
„Es ist ein Missverständnis zu glauben, da gehe es um Wissenschaftsfreiheit.“
In Schweden ist genau dies verfassungswidrig.
Das Verbot des Ministerstyre (ministerielle Einmischung) hatte einen für viele Beobachter zentralen Einfluss auf Schwedens sogenannten „Corona-Sonderweg“. Es ermöglichte der unabhängigen Folkhälsomyndigheten (FHM, schwedische Gesundheitsbehörde) eine weitgehende Autonomie bei der Gestaltung der Pandemie-Strategie, die die Regierung unter Stefan Löfven weitgehend übernahm. So entstand der Ansatz mit freiwilligen Empfehlungen, ohne harte Lockdowns, mit offenen Schulen und Fokus auf Eigenverantwortung, so wie im Pandemieplan der Behörden aus 2019 vorgesehen.
Die Regierung ist verpflichtet, den fachlichen Rat der Behörden weitgehend zu folgen – ein Prinzip, das in der Krise zu einer „radikalen Delegation“ von Entscheidungsmacht a die zuständigen Behörden mit ihrer Expertise führte. Die FHM unter ihrem damaligen Staatsepidemiologen Anders Tegnell definierte die Linie: Mitigation (Abschwächung) statt Suppression (Unterdrückung) des Virus, keine flächendeckenden Schließungen, Empfehlungen statt Verbote. Die Regierung übernahm diese, teils widerwillig, teils unter Protest, weitgehend, auch weil direkte Weisungen verfassungswidrig gewesen wären.
t.me/Rosenbusch