Ist der Traum vom ethnisch homogenen Deutschland aus?
Gerhard Vierfuß hält dessen Wiederherstellung für ausgeschlossen. Bei der Remigration setzt er auf sechsstellige Rückkehrprämien und europäische Lösungen. Eine Position, die auch im eigenen Lager für Widerspruch sorgen dürfte.
Hat er recht – oder gibt er damit ein entscheidendes Ziel auf?
Morgen stellt er seine Thesen beim Kolloquium der AGORA Europa zur Diskussion. Hier gibt es sie vorab zu lesen.
Hier geht es zu seinen Thesen: https://gegenstrom.org/10-thesen-zum-deutschen-volk-und-zur-remigration/
👉 Wer kantige Debatten schätzt und auch bei unbequemen Standpunkten genauer hinhören will, sollte unseren Kanal AGORA-Europa - MetaPol Verlag & Medien abonnieren.
Das dürfte am Wochenende für einigen Diskussionsstoff sorgen.
Thor von Waldstein vertritt im aktuellen Gespräch mit AUF1 eine klare These: „Das Volk steht über der Verfassung.“
Am 3. Oktober wird er diese Position bei uns zur Diskussion stellen. Gerade mit Maximilian Krahs Thesen zum Staatsvolk gibt es einige Punkte, an denen es spannend werden dürfte: Was macht das deutsche Volk eigentlich aus – Staatsangehörigkeit, Abstammung, Kultur? Und welche Rolle spielt dabei das Grundgesetz?
Aber genau deshalb haben wir unterschiedliche Juristen eingeladen: Auch Björn Clemens, Josef Schüßlburner und Gerhard Vierfuß bringen ihre eigenen Positionen und Argumente mit. Es soll ausdrücklich nicht darum gehen, fünf Vorträge nebeneinanderzustellen, sondern die unterschiedlichen Auffassungen miteinander zu konfrontieren.
Wir sind gespannt, wo am Ende Konsens besteht – und wo nicht.
👉 Das Gespräch mit von Waldstein bei AUF1:
https://auf1.tv/nachrichten-auf1/thor-von-waldstein-das-volk-steht-ueber-der-verfassung
Was versteht das Grundgesetz unter dem deutschen Volk – und was bedeutet das für die AfD-Remigrationspolitik? Darüber diskutieren Maximilian Krah und vier weitere Juristen am 3. Oktober in Thüringen.
▶️ Hier mehr darüber erfahren: https://www.compact-online.de/ethnischer-volksbegriff-krah-stellt-sich-kritikern/
💡 Der Osten leuchtet: https://bit.ly/4hlWSLz
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COMPACT thematisiert unsere Veranstaltung. Unter dem Titel „Ethnischer Volksbegriff: Krah stellt sich Kritikern“ wirft die Redaktion einen ausführlichen Blick auf unser Kolloquium am 3. Oktober.
Im Mittelpunkt stehen die unterschiedlichen Positionen zu Volk, Staatsangehörigkeit, Verfassungsrecht und Remigration – und genau diese offene Auseinandersetzung soll den Tag prägen.
Vielen Dank an COMPACT für die Ankündigung!
Wer noch dabei sein möchte: Die letzten Plätze werden knapp.
AUSGERECHNET BROSIUS-GERSDORF ÜBER DEN VOLKSBEGRIFF.
Damit war wohl nicht unbedingt zu rechnen.
Frauke Brosius-Gersdorf, die im Streit um Karlsruhe gerade im rechten Lager zur Reizfigur wurde, veröffentlicht gemeinsam mit Hubertus Gersdorf einen bemerkenswerten Beitrag über Volk, Abstammung und Staatsangehörigkeit.
Und der hat es in sich:
Ein stärkeres Abstammungsprinzip? Nicht per se verfassungswidrig.
Zuwanderung nach sozio-kulturellen Kriterien? Grundsätzlich möglich.
Selbst sozio-kulturelle Homogenität sei als politisches Ziel nicht schon verfassungsfeindlich.
Die Grenze ziehen die Autoren bei der unterschiedlichen Behandlung deutscher Staatsbürger aufgrund ihrer Abstammung.
Und genau hier beginnt die eigentliche Debatte: Was bedeutet das für Remigration? Was unterscheidet Staatsangehörigkeit, Staatsvolk und Volk?
Krah, von Waldstein, Clemens, Schüßlburner und Vierfuß geben darauf keineswegs dieselbe Antwort.
Fast könnte man meinen, der Beitrag sei für den 3. Oktober geschrieben worden.
👉 Zum Artikel geht es hier:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/brosius-gersdorf-ethnisch-abstammung-volksverstaendnis-afd-parteiverbot-staatsangehoerigkeit
Frauke Brosius-Gersdorf, die im Streit um Karlsruhe gerade im rechten Lager zur Reizfigur wurde, veröffentlicht gemeinsam mit Hubertus Gersdorf einen bemerkenswerten Beitrag über Volk, Abstammung und Staatsangehörigkeit.
Und der hat es in sich:
Ein stärkeres Abstammungsprinzip? Nicht per se verfassungswidrig.
Zuwanderung nach sozio-kulturellen Kriterien? Grundsätzlich möglich.
Selbst sozio-kulturelle Homogenität sei als politisches Ziel nicht schon verfassungsfeindlich.
Die Grenze ziehen die Autoren bei der unterschiedlichen Behandlung deutscher Staatsbürger aufgrund ihrer Abstammung.
Und genau hier beginnt die eigentliche Debatte: Was bedeutet das für Remigration? Was unterscheidet Staatsangehörigkeit, Staatsvolk und Volk?
Krah, von Waldstein, Clemens, Schüßlburner und Vierfuß geben darauf keineswegs dieselbe Antwort.
Fast könnte man meinen, der Beitrag sei für den 3. Oktober geschrieben worden.
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▶️ Weiterlesen auf AGORA Europa: https://gegenstrom.org/der-krieg-als-app-die-fortsetzung-des-marketings-mit-anderen-mitteln/